EnWG 14a: Was bedeutet die neue Regelung?

§14a EnWG hat das Ziel, die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen, die Energiewende voranzutreiben, den Netzbetreibern bessere und bedarfsgerechte Netzsteuerung zu ermöglichen und den Hausbesitzern Netz- und Anschlusssicherheit zu bieten. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Kurz gesagt: Ab dem 01.01.2024 dürfen Netzbetreiber bei nachgewiesener Überlastung der Verteilnetze sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) bis zu zwei Stunden pro Tag auf eine Mindestleistung (meist 4,2 kW pro SteuVE) abregeln. Im Gegensatz zu dem vorigen Gesetzesentwurf erfolgt nur eine Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges und keine komplette Abschaltung. 

Die Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung liegt bei verschiedenen Beteiligten. Die Netzbetreiber müssen bis Ende 2024 den Kommunikationsweg über das SMGW (Smart Meter Gateway) des iMSys (intelligentes Mess-System) im Detail definieren und festlegen, wie das Steuersignal zur SteuVE (Steuerbare Verbrauchseinrichtung) bzw. dem EMS (Energiemanagementsystem) übertragen wird.

SolarEdge ONE wird als intelligentes EMS die Kommunikation zwischen intelligentem Mess-System und den steuerbaren Verbrauchern umsetzen. Bis zur endgültigen Definition der technischen Umsetzung können jedoch bereits heute Systeme hierfür vorbereitet werden bzw. entsprechend konfiguriert werden.

Was sind die steuerbaren Verbraucher (SteuVE) und wie werden sie bei SolarEdge geregelt? 

Der §14a EnWG bezieht sich auf Verbraucher mit einem Anschluss in der Niederspannung. Unter die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen fallen alle Geräte mit einer Bezugsleistung von 4,2 kW oder größer, die in eine der folgenden Gruppen fallen: 

  • Nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos  
    • Anbindung über FNN Steuerbox: Die SolarEdge Ladestation kann über einen Schaltkontakt auf 0 kW (aktuell) bzw. 4,2 kW (mit zukünftigem Firmware-Update) abgeregelt werden. 
    • Anbindung über digitale Schnittelle/EMS: Präzise Regelung der SolarEdge Ladestation oder anderer unterstützter Ladestationen durch das EMS. 
  • Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe)
    • Anbindung über FNN Steuerbox: Wärmepumpen mit SG Ready können auf 0 kW abgeregelt werden. 
    • Anbindung über digitale Schnittelle/EMS: Wärmepumpen mit SG Ready können auf 0 kW abgeregelt werden. Für ausgewählte Hersteller/Modelle werden wir tiefergreifende Integrationen anbieten, die eine genauere Regelung erlauben
  • Anlagen zur Raumkühlung
    • Anbindung über FNN Steuerbox: Abregelung/Dimmung des Klimagerätes über Schaltkontakt (setzt Unterstützung durch das Klimagerät voraus) 
    • Anbindung über digitale Schnittelle/EMS: Abregelung/Dimmung des Klimagerätes über Schaltkontakt (setzt Unterstützung durch das Klimagerät voraus)
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung)
    • Ein Batteriespeicher gilt nur als SteuVE, wenn der Speicher aus dem Netz geladen wird. Dies ist in Deutschland erlaubt, jedoch nur bei der Verwendung dynamischer Stromtarife sinnvoll. 

Wie werden steuerbare Verbrauchseinrichtungen von SolarEdge ONE geregelt?

Bei mehreren Wärmepumpen oder Klimageräten im Haushalt wird die Summenleistung der Geräte betrachtet. Ist diese größer als 4,2 kW, müssen die Geräte zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung rechnerisch zusammengefasst werden.

Welche Pflichten entstehen aus dem § 14a EnWG? 

Die neue Regelung ist ab dem 01.01.2024 für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchern verpflichtend, die ab diesem Datum in Betrieb genommen wurden. Alle SteuVE müssen bei dem Netzbetreiber angemeldet werden. . Ebenso ist der Hausbesitzer verpflichtet Leistungsänderungen, Systemerweiterungen, oder Systemreduzierungen zu melden, bzw. bei Außerbetriebsetzung die SteuVE abzumelden. 

Damit die SteuVE mit §14a konform sind, müssen sie in der Lage sein auf eine maximale Bezugsleistung von 4,2 kW abgeregelt zu werden. Ist dies technisch nicht möglich, müssen sie in der Lage sein auf 0 kW abgeregelt zu werden. 

Die Abregelung kann auf zwei Wegen erfolgen. Entweder über Anbindung über im Markt bereits verfügbare FNN Steuerboxen zur Ansteuerung über Relaisausgänge, oder über digitale Schnittstellen gemäß VDE-AR-E 2829-6-1.  

  • Systeme und Verbraucher, die eine geringere Bezugsleistung als 4,2 kW haben, sind von der Meldepflicht ausgenommen. 
  • Mit SolarEdge ONE werden wir in Kürze eine Lösung anbieten, die den Anforderungen einer digitalen Schnittstelle gemäß VDE-AR-E 2829-6-1 entspricht und damit eine zukunftsfähige und optimierte Implementation der Anforderungen des § 14a EnWG sicherstellt. Im Gegensatz zur Lösung mit Schaltkontakten kann die „Dimmung“ exakt den Vorgaben des Netzbetreibers folgen und insbesondere bei mehreren SteuVE die bestehenden Freiheitsgrade nutzen, um dem Anlagenbesitzer den bestmöglichen Komfort zu bieten. Zusätzlich profitiert der Anlagenbesitzer von den finanziellen Vorteilen durch reduzierte Netzentgelte.

Welche Vorteile bringt §14a dem Hausbesitzer/Anlagenbetreiber?  

Die im  § 14a EnWG neu spezifizierten Regulierungen bringen auch einige Vorteile mit sich:  

  • Anschlusssicherheit – der Netzbetreiber darf einen Anschlussantrag nicht mehr zurückweisen, wie es bis jetzt in einigen Fällen aufgrund unzureichender Netzkapazität der Fall war.  Alle Anschlussanträge für SteuVE müssen genehmigt werden. 
  • Versorgungssicherheit – die SteuVE dürfen nicht komplett abgestellt werden, lediglich eine Abregelung auf 4,2 kW ist erlaubt. Somit kann z.B. ein E-Fahrzeug auch im Falle eines Netzengpasses weiterhin laden.
  • Reduzierte Netzentgelte – der Anlagenbetreiber kann an einem der zwei neu eingeführten Netznutzungsentgelt-Modulen teilnehmen: 
    • Modul 1: Pauschale Reduzierung 
    • Modul 2: Prozentuale Reduzierung

Was ändert sich für Bestandsanlagen?

Anlagen, bzw. Verbraucher, die vor dem 01.01.2024 installiert und in Betrieb genommen worden sind, können auch weiterhin betrieben werden und fallen unter Bestandsschutz. Es gilt eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2028. Alle Bestandsanlagen werden in den neu vereinbarten Betrieb nach §14a überführt. Eine freiwillige Überführung in das §14a-Modell ist jederzeit möglich. 

Nachtspeicherheizungen sind nicht als SteuVE definiert, und sind somit von diesen Regelungen ausgenommen. 

    Übergangsregel: Beibehaltung der prozentualen Netzentgelt-Reduzierung aus dem Jahr 2023
    ÜbergangszeitraumBis spätestens 31.12.2028. Danach automatische Überführung in das Modul 1
    Wechselmöglichkeit: Wechsel zur netzorientierten Steuerung auf Wunsch des Anlagenbetreibers vor 31.12.2028 jederzeit möglich

    Übergangsregel: Beibehaltung der prozentualen Netzentgelt-Reduzierung aus dem Jahr 2023
    ÜbergangszeitraumBis spätestens 31.12.2028
    WechselmöglichkeitWechsel nicht möglich

    Müssen zusätzliche Mess- oder Steuereinheiten installiert werden? 

    Die Netzbetreiber müssen den Kommunikationsweg über das SMGW (Smart Meter Gateway) des iMSys (intelligentes Mess-System) definieren und festlegen, wie das Steuersignal zur SteuVE (Steuerbare Verbrauchseinrichtung) bzw. dem EMS (Energiemanagementsystem) übertragen wird.

    Aktuell befinden sich die technischen Details in der Ausgestaltung/Konsultation. Der VDE/FNN ist hier für einige der Themen federführend aktiv. 

    Die kürzlich vom VDE/VNN zur Konsultation gestellten Vorschläge beinhalten die FNN Steuerbox zur Ansteuerung über Relaisausgänge oder die Nutzung digitaler Schnittstellen gemäß VDE-AR-E 2829-6-1. 

    Kurzfristig ist eine Anbindung über bereits im Markt verfügbare FNN Steuerboxen verschiedener Anbieter realisierbar. Hierbei werden steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen (über SG Ready) und unsere Ladestation bei Bedarf gesperrt. 

    Bei fehlenden Voraussetzungen für netzorientiert Steuerung mittles intelligenter Mess-Systeme darf der Netzbetreiber bis spätestens 31.12.2028 eine „präventive Steuerung“ bei Bedarf durchführen. Diese wäre dann durch z.B. potentialfreie Relaiskontakte machbar, welches das Gerät komplett vom Netz trennt.

    Welche Lösungen bietet SolarEdge mit seinem Energiemanagementsytem (EMS) an? 

    In Kürze wird das SolarEdge ONE ein intelligentes Energiemanagementsystem (EMS) darstellen, welches den Anforderungen einer digitalen Schnittstelle nach VDE-AR-E 2829-6-1 entspricht, und sichert damit dem Hausbesitzer maximalen Komfort auch während der vom Netzbetreiber vorgegeben Leistungsreduzierung. SolarEdge ONE ermöglicht darüber hinaus die bestmögliche Kommunikation, Kontrolle, und automatisierte Steuerung von den steuerbaren Geräten. 

    Das SolarEdge ONE kann darüber hinaus den eigenproduzierten Strom aus der PV Anlage an die SteuVE verteilen, und somit der Leistungsreduzierung entgegenwirken, um einen möglichen Komfortverlust noch weiter zu minimieren. So kann z.B. das Elektroauto trotz Einschränkungen mit höherer Leistung, und somit schneller geladen werden.

    Wenn die technischen Vorgaben an den Kommunikationsweg für das Steuersignal spezifiziert sind, wird das SolarEdge Local Controller, ein zentrales Teil des SolarEdge ONE Ökosystems, zudem die Funktion der Steuerbox erfüllen können. Das installierte SMGW erhält vom Netzbetreiber ein verschlüsseltes Steuersignal, welches durch einen CLS-Kommunikationsadapter und den SolarEdge Local Controller kommuniziert wird, und dieser kümmert sich dann automatisch um die Abregelung jeweiliger Geräte, um Verteilung des PV-Stroms, oder auch um Priorisierung der Geräte und das Nutzen der Freiheitsgrade, wenn gerade z.B. die Wärmepumpe nicht benötigt wird. 

    Ist meine SolarEdge Anlage konform? 

    Eine Anlage ist dann mit § 14a konform, wenn sie durch die Steuersignale abgeregelt werden kann, und dies auch nachweisbar ist, obwohl die Steuerboxen noch nicht im Markt erhältlich sind. Egal ob intelligent mit einem EMS, oder z.B. über einen potentialfreien Kontakt. 

    Der Hausbesitzer muss mit dem Elektro-/ Pv-Installateur einige Kriterien erfüllen:

    • Die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen müssen fest angeschlossen sein und es muss eine Datenverbindung zwischen technischen Einrichtung am Netzanschlusspunkt und der SteuVE bestehen. 
    • Es muss eine Netzwerkleitung zwischen der SteuVE und dem Zähler vorbereitet werden, sowie ggf. Installation einer externen WAN-Antenne erwartet werden. 
    • Sowohl das EMS als auch die steuerbaren Verbraucher müssen den Anforderungen nach BSI TR-03103-5 entsprechen und über eine digitale Schnittstelle verfügen. 

    Grundsätzlich erfüllt eine SolarEdge Anlage alle diese Anforderungen. 

    Unterstützt SolarEdge ONE zeitvariable und dynamische Stromtarife?

    Ja. SolarEdge ONE unterstützt bereits heute zeitvariable Tarife und ermöglicht einen finanziell optimierten Betrieb des Gesamtsystems. 

    Ja. SolarEdge ONE unterstützt bereits dynamische Tarife in anderen europäischen Ländern. Deutschland befindet sich aktuell in der Testphase und diese Funktion wird in Kürze eingeführt.

    SolarEdge ONE wird alle dynamischen Tarife unterstützen, die sich auf den deutschen Spotmarkt (EPEX SPOT, Day Ahead) als Preissignal beziehen.

    Disclaimer: Unsere Interpretation der Ausgestaltung des §14a EnWG durch die BNetzA, aber keine Rechtsberatung; im Zweifel die Originaldokumente verwenden. Zusammenfassung, die möglicherweise spezielle Fälle nicht vollständig berücksichtigt.